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KENNZEICHNUNGSPFLICHT FÜR HUNDE

Die Kennzeichnung des Hundes ist Pflicht und erfolgt entweder mittels Tatoo-Nummer oder den Chip den sogenannten Transponder. Die Anbringung der Tattoo-Nummer ist für den Hund sehr langwierig, hingegen die Chipanbringung erfolgt in wenigen Sekunden, und wird mittels Injektion implantiert. Man bezeichnet den standardisierten ISO-Transponder auch als Mikrochip, Tierchip oder Hundechip. Tiere die mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind, können weltweit in Sekundenschnelle mit speziellen Lesegeräten für Identifikations-Chips für Hunde ausgelesen werden.

Eingepflanzt wird dieser Chip von Tierheimen, Tierärzten oder von Tierschutzvereinen, aber auch von Züchtern und Zuchtverbänden. Privatpersonen die sich zutrauen eine Spritze fachgerecht zu setzten, können ebenfalls den Chip einpflanzen. Der Transponder (Chip) wird in der Regel am Hals oder hinter dem Ohr, das ist je nach Hunderasse unterschiedlich, eingesetzt. Diesen Chip kann man eventuell nach dem Einsetzen ertasten, was ansich ganz normal ist, den Hund aber in keiner Weise stört. 

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